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Anfragen

Hier finden Sie Anfragen von Bündnis 90 / Die Grünen in Rodgau an die Stadtverwaltung zu verschiedenen Rodgauer Themen.

Fragen:

1) Welche Immobilien gehören der Stadt Rodgau?

2) Welche davon sind vermietet und welche sind unbenutzt, bzw. stehen leer?

3) Hat die Stadt Rodgau von anderen Eigentümern Räume gemietet und wenn ja, welche und zu welchem Zweck ?

 

 

 

 

Im Rahmen der Bebauung des ehemaligen SV-Sportplatzes (B-Plan Jügesheim 20.1) ist die Einrichtung eines öffentlichen Grünstreifens inklusive Weg entlang des westlichen Rodauufers vorgesehen. Die rodauseitige Bebauung ist inzwischen weitgehend abgeschlossen.

FRAGE:

Wann wird mit der Anlage von Grünstreifen und Weg begonnen?

Antwort:

Die genannte Grünanlage ist gemäß abgeschlossenem Städtebaulichen Vertrag und Erschließungsvertrag in Zusammenhang mit dem Baugebiet J20.1 von der Cortina Wohnbau GmbH herzustellen. Derzeit finden Abstimmungsgespräche bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Fläche statt.

Im Bericht zur Renaturierung der Rodau wird auf Seite 2 darauf hingewiesen, dass gemäß der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000" innerhalb von 15 Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie alle Gewässer in einen „guten chemischen und ökologischen Zustand zu bringen" sind. Die Hälfte der Zeit ist bereits verstrichen. Einige Renaturierungsmaßnahmen der Stadt Rodgau wurden erfolgreich realisiert. Trotzdem hat die Wasserqualität der Rodau bei weitem noch nicht die angestrebte Gewässergüteklasse erreicht. 

FRAGEN:

  • Welche Maßnahmen wird die Stadt Rodgau in den nächsten Jahren durchführen, um die Rodau im Stadtgebiet in einen „guten chemischen und ökologischen Zustand zu bringen"?
  • In welchem Zeitplan werden die Maßnahmen realisiert?
  • Welche Maßnahmen hat die Stadt Rodgau geplant, um die erheblichen Belastungen an Arzneimittel-Wirkstoffen und PSM-Belastungen zu reduzieren?
  • Wodurch wird die erhebliche Belastung mit Bisphenol A verursacht (Für das Jahr 2007 wurden im Mittel Werte der höchsten Belastungsstufe gemessen.) und wie kann sie wirksam reduziert werden?
  • Gibt es eine Zusammenarbeit oder Kooperation in diesen Bereichen mit der übergeordneten Kreisverwaltung, -behörde (zuständige Abteilung im Kreishaus in Dietzenbach)? Wenn ja, in welcher Form?
  • Antwort:

 

1. / 2.

In den letzten Jahren wurden in Rodgau ca. 3,7 km der Rodau renaturiert. Darin einbezogen ist der vorerst letzte Abschnitt in Weiskirchen zwischen der Udenhoutstraße und der A3. Mit der Fertigstellung dieses Abschnitts Ende 2009 / Anfang 2010 sind die Landesmittel aus der Ausgleichsabgabe für den Bau der A3/B45 von ca. 795.000 Euro ausgeschöpft. Weitere Maßnahmen können als naturschutzfachlicher Ausgleich für aktuelle Projekte oder Bebauungsplanungen durch die Stadt Rodgau ausgeführt werden. Hier sei z. B. auf den Bau des Feuerwehrstützpunktes Jügesheim / Hainhausen hingewiesen. Als Ausgleich ist im Renaturierungsabschnitt I (Jügesheim / Hainhausen) die Einbeziehung einer weiteren Fläche südlich der August-Neuhäusel-Straße, frühestens in 2010, angedacht.

Weiterhin sollen noch in diesem Jahr Wasserbausteine in den Ortsteilen Nieder-Roden, Dudenhofen und Jügesheim über weite Strecken sowie Kiese auf geeigneten abschüssigen Abschnitten in Dudenhofen und Nieder-Roden eingebracht werden.

Sowohl die bisher durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen als auch die sohlenstrukturverbessernden Maßnahmen erbringen Strukturgüteverbesserungen, die in der Regel kurz- bis mittelfristig eine Aufwertung der ökologischen Gewässergüte der Rodau nach sich ziehen. Welchen Einfluss Renaturierungsmaßnahmen auf die chemische Gewässergüte des Gesamtwasserkörpers haben, ist bisher nicht untersucht worden. Es ist allerdings anzunehmen, dass indirekt durch erhöhte Sauerstoffgehalte die Abbauprozesse chemischer Verbindungen im Gewässer beschleunigt werden. Auch ist bekannt, dass große Röhrichtbeständen im Uferbereich wie im Renaturierungsabschnitt I (Jügesheim/Hainhausen) Schadstoffe wie Schwermetalle aus dem Gewässer filtrieren. Langfristig ist eine Abnahme der Schwermetallbelastung und somit eine Verbesserung der chemischen Gewässergüte im Oberflächengewässer zu erwarten.

Der Maßnahmenplan der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen schlägt zusätzlich weitere Maßnahmen zur Strukturgüteverbesserung in Rodgau vor. Hier seien die Bereiche zwischen Rödermark und Rodgau, Nieder-Roden und zwischen Dudenhofen und Jügesheim (naturnah zu entwickelnde Strukturen) zu nennen. Für alle drei vorgeschlagenen Bereiche muss darauf hingewiesen werden, dass sie aus unterschiedlichen Gründen einer intensiven Planung bedürfen. Der Bereich zwischen Rödermark und Rodgau ist zum Großteil Naturschutzgebiet und wird durch das Regierungspräsidium Darmstadt gepflegt und entwickelt. In der Vergangenheit wurden die Pflegeziele für dieses Schutzgebiet anders definiert. Inwiefern eine Verschiebung der Pflegeziele zugunsten der naturnahen Entwicklung des Gewässers erfolgt ist, müsste neu abgefragt werden. Der Bereich "In den Breitwiesen" in Nieder-Roden wurde schon vor zwei Jahren diskutiert. Hier liegt noch immer ein Bestand von illegalen privaten Bauten vor. Welche Maßnahmen durch das Kreisbauamt ergriffen wurden, müsste ebenfalls abgefragt werden. Der letztgenannte Bereich zwischen Dudenhofen und Jügesheim ist durch den westlich der Rodau verlaufenden Kanal schwierig umzugestalten. Die östliche Bebauung lässt ebenfalls keinen Spielraum für Veränderungen zu.

Die chemische Gewässergüte der Rodau, die nur an einer Messstelle in Mühlheim, nahe der Mündung in den Main gemessen wird, liegt in einem Bereich von III-IV (erhöhte bis hohe Belastung). Der hohe Schadstoffgehalt, Schwermetalle, Bisphenol A, Pflanzenschutzmittel und Arzneimittel-Wirkstoffe, begründet sich aus dem hohen Anteil an Abwasser in den Gewässern, welche aufgrund der hohen Siedlungsdichte im Kreis Offenbach unvermeidbar ist. Gemäß Bewertung der Rodau entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie ist kurzfristig keine wesentliche Verbesserung der Gewässergüte erreichbar.

Die Kläranlage Rodgau befindet sich seit November 2008 in einer Erweiterungs- und Optimierungsphase, welche im Frühjahr/Sommer 2010 abgeschlossen sein wird.

3.

Die Arzneimittelrückstände werden zum überwiegenden Teil durch Ausscheidung, aber auch durch unsachgemäße Entsorgung dem häuslichen Abwasser zugeführt. Eine Vielzahl von unterschiedlichen Wirkstoffen gelangen auf diesem Weg in die Kläranlagen. Die unterschiedlichen Stoffe sind in den Kläranlagen unterschiedlich abbaubar. Findet kein oder ein unzureichender Abbau statt, gelangen die Wirkstoffe in das Oberflächengewässer.

Für einzelne Arzneimittel liegen inzwischen ökotoxikologische Untersuchungsergebnisse vor. Hieraus wurden von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser "Grenzwerte" vorgeschlagen, aber noch nicht rechtlich umgesetzt. Auch konnten bislang nicht alle Wirkstoffgruppen ausreichend untersucht werden.

 

Da viele Medikamente aus medizinischen Gründen notwendig sind, lässt sich ein Eintrag in die Abwasserkanalisation vielleicht reduzieren (Aufklärungsarbeit zur unsachgemäßen Entsorgung), aber nicht komplett vermeiden. Hier ist einerseits die Pharmaindustrie mit der Untersuchung der Umweltrelevanz der neuen Wirkstoffgruppen gefordert, andererseits müssen neue technische Verfahren zur Abwasserreinigung der verschiedenen Wirkstoffgruppen in den Kläranlagen schnellstmöglich entwickelt und etabliert werden.

Diese technische Verfahren zur Abwasserreinigung werden derzeit erst erprobt und auf die Entstehung anderer schädlicher Stoffe nach der Aufbereitungsphase untersucht. Rechtliche Vorgaben werden politisch diskutiert.

Hohe Konzentrationen von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen in Oberflächengewässern treten nach Aussage des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) hauptsächlich in Gebieten mit intensiver ackerbaulicher Nutzung und gleichzeitig hohen Abwasseranteilen im Fließgewässer auf. Dieses trifft für die Rodau zu. Allgemein ist in den letzten Jahren ein deutlicher Trend zu niedrigeren Belastungen durch Pflanzenschutzmittel (PSM) zu erkennen. Eine Bestätigung dieser Entwicklung kann nur durch erneute Messungen erbracht werden.

Eines der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist die Herabsetzung der schädlichen Wirkung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen im Oberflächengewässer. Hierzu werden für Stoffe mit europaweiter Bedeutung Qualitätsnormen festgelegt, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Für weitere relevante Stoffe müssen im nationalen Recht Qualitätsnormen erarbeitet und festgelegt werden. Die Festlegung dieser Qualitätsnormen wird durch die Länder einheitlich in die jeweilige Landesverordnung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erfolgen.

 

4.

Bisphenol A (BPA) wird seit ca. 50 Jahren industriell hergestellt und als Grundbaustein für Polycarbonat-Kunststoffe und Epoxidharze genutzt. Daraus wiederum werden beispielsweise CDs, DVDs, Plastikschüsseln und Babyflaschen hergestellt. Auch als Innenbeschichtung von Konserven- und Getränkedosen oder Folienverpackung werden Epoxidharze eingesetzt.

Die Aufnahme von Bisphenol A erfolgt hauptsächlich über die Nahrung. Durch Ausscheidung gelangt es ins Abwasser und in die Kläranlagen. Von dort wird es in die Oberflächengewässer weitergeleitet. Laut Hessischem Landesamt für Umwelt und Geologie belegen neuere Untersuchungen, dass schon geringe Konzentration, unter 0,1 ug/l, ökotoxikologisch relevant sind.

Die Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen des Monitoringprogramms gemäß Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in den Jahren 2007 und 2008 deuten darauf hin, dass vor allem Oberflächengewässer mit einem hohen Abwasseranteil im Fließgewässer höhere Belastungen aufweisen.

Eine Reduzierung des Eintrags ist derzeit laut Aussage des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie nur durch Vermeidung und Aufklärung möglich. Rechtliche Vorgaben für den Einbau von zusätzliche Klärstufen in Kläranlagen bestehen nicht. Da die Errichtung dieser Klärstufen sehr kostenintensiv ist, wird ein solches Vorhaben derzeit nicht weiter verfolgt.

5.

Eine Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung, insbesondere der UNB, in Einzelfällen auch der Unteren Wasserbehörde, ist bezogen auf die Rodaurenaturierung ständig gegeben. Alle Maßnahmen werden vor und während der Fertigstellung besprochen und abgestimmt.

Untersuchungsergebnisse des Monitorings der Rodau zur Rodaurenaturierung werden der Kreisbehörde zur Verfügung gestellt.

Technische Veränderungen der Kläranlage und Regenüberlaufbecken werden im engen Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Regierungspräsidium Darmstadt als Genehmigungsbehörde vorbereitet und ausgeführt.

Zweimal jährlich treffen sich die Klärmeister des erweiterten Kreisgebietes zum Erfahrungsaustausch. Weiterhin ist für den November diesen Jahres erstmalig eine Rodau-Konferenz in der Stadt Mühlheim geplant. Neben der Vorstellung durchgeführter und geplanter Renaturierungsmaßnahmen sollen auch die städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekte der Rodau angesprochen und beraten werden.

 

 

 

Laut einer Mitteilung aus der Fachabteilung kann die Stadt Rodgau schätzungsweise 35.000 Ökopunkte für die Förderung des Moorfrosches erwerben.

FRAGEN:

  • 1) Für welche Maßnahmen hat die Stadt Rodgau in den vergangenen drei Jahren Ökopunkte erhalten?
  • 2) Gab es Maßnahmen, für die beantragte Ökopunkte nicht gewährt wurden? Wenn ja, aus welchen Gründen?
  • 3) Wie hoch ist der Ökopunktestand der Stadt Rodgau zur Zeit insgesamt?
  • 4) Hat die Stadt Rodgau in den vergangenen drei Jahren am „Ökopunktehandel" teilgenommen. Welche Transaktionen in welcher Höhe wurden vorgenommen?

Antworten:

1) Die Stadt Rodgau hat in den vergangenen Jahren keine Ökopunkte erhalten. Naturschutzfachlicher Ausgleich auf geeigneten Flächen wurde zur Kompensation für Bebauungsplanungen und Projektplanungen benötigt. Geeignete städtische Flächen im Außenbereich sind kaum vorhanden.

2) Ökopunkte wurden bisher nur für die Extensivierung einer landwirtschaftlichen Fläche in Dudenhofen, Flur 12, Flurstück 42 beantragt und gewährt. Insgesamt entstand dadurch ein Guthabenstand von 145.541 Ökopunkten. Leider hat sich diese Fläche nicht so entwickelt wie gewünscht. Aus diesem Grund wurden die Ökopunkte erst einmal zurückgezogen. Anfang diesen Jahres wurde gemäß Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde eine Nachsaat durchgeführt. Die Entwicklung der Fläche ist erst in den nächsten Vegetationsperioden einzuschätzen.

3) Entsprechend der vorhergehenden Antwort ist der Ökopunktestand bis zur endgültigen Anerkennung der Maßnahme gleich null.

4) Bisher hat die Stadt Rodgau an keinem "Ökopunktehandel" teilgenommen.

 
 

FRAGEN:

  • 1) Welche Flächengröße unterliegt insgesamt der öffentlichen Grünpflege durch die Stadt Rodgau?
  • 2) Welche Mähintervalle sind für öffentliche Gras- und Wiesenflächen festgelegt? Nach welchen Kriterien werden diese Mähintervalle festgelegt und durch wen geschieht dies?
  • 3) Welche Anteile der Grünpflegemaßnahmen werden durch die Stadtwerke und welche durch Privatfirmen übernommen?
  • 4) Wie hoch ist der durchschnittliche Kostenaufwand pro Jahr für 100 Quadratmeter Grünfläche
  • Antworten:

Vorbemerkung: Der Bauhof verfügt zur Zeit noch nicht über ein digitales Grünflächenkataster, in dem alle zu pflegenden Flächen detailliert aufgemessen sind und entsprechend ausgewertet werden können. Die Grünflächen wurden in der Vergangenheit manuell aufgemessen und dienen daher als Grundlage für die nachfolgende Aufstellung.

 

zu 1.)  Welche Flächengröße unterliegt insgesamt der öffentlichen Grünpflege durch die Stadt    Rodgau?

 

Die Flächengrößen der öffentlichen Grünanlagen sind unterteilt in:

 

a) Allgemeine Grünanlagen (Straßenbegleitgrün, öffentliche Grünanlagen, Sträucher- und Hecken, Rabatten, Pflanz- und Verkehrsinseln, unbebaute städtische Grundstücke, Kreisel) - Größe: ca. 16 ha,

 

b) Spielplätze und Freizeitanlagen - Größe: ca. 12 ha,

 

c) Sportanlagen (Rasen- u. Tennenplätze sowie Pflanzrabatten, Strauchgürtel) - Größe: ca. 10 ha,

 

d) Kindergärten und Kindertagesstätten (Zuständigkeitsbereich liegt im Amt Gebäudemanagement 'Hochbauamt' - Größe: ca. 3 ha,

 

e) Friedhöfe - Größe: ca. 6 ha,

 

f) Extensive Grünflächen - Wiesen, Wege- und Waldsäume, Gräben, Böschungen -, (Zuständigkeitsbereich liegt in der Tiefbauabteilung) - Größe: ca. 60 ha.

 

Die Vegetationsflächen belaufen sich auf ca. 100 ha im gesamten Stadtgebiet von Rodgau, einschließlich der extensiven Grünflächen.

 

zu 2.) Welche Mähintervalle sind für öffentliche Gras- und Wiesenflächen festgelegt? Nach welchen Kriterien werden diese Mähintervalle festgelegt und durch wen geschieht das?

 

Die Mähintervalle sind abhängig von der Nutzung und Eigenart der Flächen, Anteil der schnellwachsenden Gräsersorten und der Auswahl der Saatgutmischung.

Darüber hinaus sind die Standorte (z. B. feuchte oder trockene Lagen bzw. Bodenvorbereitung) maßgeblich, diese sind wiederum abhängig von witterungsbedingten Einflüssen. Auch die durchzuführende Pflegemaßnahmen (z.B. stickstoffbetonte Düngung bei Intensivrasenflächen, wie z.B. den Sportplätzen) müssen bei der Festlegung der Mähintervalle berücksichtigt werden.

 

Die Festlegung der Mähintervalle geschieht durch die Bauhofleitung in Abstimmung mit den Vorarbeitern, die die entsprechenden Mähkolonnen des Bauhofes einteilen.

 

Im Stadtgebiet fallen in der Vegetationsperiode von April bis Mitte November jährlich an:

 

- Gebrauchsrasenflächen (öffentliche Grünanlagen, Spielplätze, Bolzplätze und Friedhöfe) - ca. 15 - 18 Rasenschnitte,

- Sportanlagen (Sportzentren, vereinseigene Sportplätze), wöchentlich, - damit ca. 30 - 35 Rasenschnitte,

- Landschaftsrasen (Straßenbegleitgrün und Banketten) - ca. 2 - 3 Rasenschnitte,

- extensive Rasenflächen (Sonderrasen, wie Böschungen und Gräben) - ca. 1 - 2 Rasenschnitte.

 

 

zu 3.) Welche Anteile der Grünpflegemaßnahmen werden durch die Stadtwerke und welche durch Privatfirmen übernommen?

 

Antwort: 1. Grünpflegearbeiten durch den Bauhof der Stadtwerke Rodgau : ca. 43 ha.

 

Darunter fallen:

- Gebrauchsrasenflächen (außer Hainhausen, Weiskirchen) - ca. 5 ha,

- Sportanlagen Dudenhofen, Hainhausen und vereinseigene Sportplätze - ca. 10 ha,

- Spielplätze, Freizeitanlagen - ca. 12 ha,

- Straßenbegleitgrün (Grasflächen) - ca. 10 ha,

- Friedhöfe (außer Heckenschnittarbeiten), 7 Friedhöfe - ca. 6 ha

- Baumpflegearbeiten (kleinere Baummaßnahmen, z. B. nach Windbruch und Unwettern)

- Umgestaltung von Pflanzflächen (wie z. B. Ergänzungspflanzungen) und Wechselflor

- Bewässerungsarbeiten der innerstädtischen Grünflächen: (Bäume, Pflanzflächen, Wechselflor und Kübel etc). - ca. 2000 m³ Wasser mit ca. 400 Stunden/Jahr.

 

2. Grünpflegearbeiten, die durch Fremdfirmen nach Auftragserteilung erfolgen: ca. 64 ha.

 

Darunter fallen:

- aufgrund beschränkter Ausschreibung - ca. 8 ha,

- Zusatzpflege nach Bedarf und Aufforderung - ca. 3 ha,

- Kindergärten, Kindertagesstätten (zuständig Gebäudemanagement) - ca. 3 ha,

- extensive Flächen wie Böschungen, Gräben, Banketten (zuständig Tiefbauabteilung) - ca. 50 ha,

- Baumkontrolluntersuchungen (Erstellung eines Baumkatasters), ca. 5000 Bäume im Stadtgebiet,

- Baumpflegemaßnahmen und Baumfällungen (nach festgestellten Schäden und weitergehenden Pflegemaßnahmen (Maßnahmenkatalog),

- Bewässerung der größeren Pflanzflächen (erfolgt nach Absprache).

 

 

zu 4.)  Wie hoch ist der durchschnittliche Kostenaufwand pro Jahr für 100 Quadratmeter Grünfläche?

 

Die Antwort Die Angabe des durchschnittlichen Kostenaufwands pro 100 m² / Jahr Grünfläche hätte lediglich statistische Bedeutung, da sie verschiedenen Grünflächenarten, wie in der Antwort zur Frage 2 dargestellt, einen sehr unterschiedlichen Pflegeaufwand verursachen. Außerdem erfolgt aufgrund der verschiedenen ebenfalls beteiligten Fachämter Gebäudemanagement mit Hochbau- und Liegenschaftsabteilung sowie der Tiefbauabteilung keine zentrale Kostenerfassung mit hinreichender Aussagekraft. Erst bei Vorliegen eines digitalen Grünflächenkatasters und einer Kosten- und Leistungsrechnung können entsprechende Aussagen zu den verschiedenen Grünflächenarten gemacht und ein statistischer Durchschnittswert ermittelt werden.

 

 

 

 

 

 

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