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Antrag Bündnis 90 / Die Grünen: Einwendungen gegen den geplanten Flughafenausbau

(vom 27.03.2007)

Beschluß:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, im Namen der Stadt Rodgau als betroffene Gemeinde gegen den beabsichtigten Ausbau des Flughafens Frankfurt Main eine Einwendung einzureichen

Begründung:

Die Stadt Rodgau hatte bereits nach der ersten Offenlegung der Flughafenausbaupläne eine Einwendung eingereicht. Nach den weiteren tausendfachen Einwendungen, müssen die aktualisierten Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren erneut öffentlich ausgelegt werden.

Wesentliche Änderungen in den Unterlagen betreffen die Anzahl der Flugbewegungen, die nunmehr mit über 700.000 angegeben werden. Im letzten Plan wurden noch 656.000 prognostiziert, Im Jahr 2000 fanden 459.000 Flugbewegungen statt. Nach dem Ausbau werden über 900.000 Flugbewegungen technisch möglich sein.

Eine erneute Einwendung ist nach dieser aktualisierten Prognose noch wichtiger geworden, da wiederum mehr Flugbetrieb angekündigt wird, und damit bei einem Flughafenausbau eine Erhöhung der Belastungen in Bezug auf Lärm und Luftschadstoffe unausweichlich wäre.

Die aktuelle Prognose des Betreibers macht deutlich, dass die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger noch stärker werden. Im einzelnen sind durch zunehmenden Fluglärm und CO2- Belastung zu befürchten:

  • Beeinträchtigung/Schädigung der Gesundheit durch Fluglärm
  • Störung des Schlafes durch Fluglärm
  • Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität durch Fluglärm
  • Immobilienwertverluste
  • Beeinträchtigung/Schädigung der Gesundheit durch erhöhte Schadstoffbelastung
  • Gefahr durch erhöhtes Absturzrisiko
  • Fahrverbote durch erhöhte CO2 Belastungen (Schon jetzt ist die Region an der Schadstoffbelastungsgrenze, neben den Flughafenausbau ist auch eine Erweiterung des Kohlekraftwerkes in Klein-Krotzenburg zum größten Kohlekraftwerk der Welt geplant. Jedes dieses Projekte würde die CO2-Emissionen in der Region deutlich erhöhen.)

Da die Frist für die Einwendung bereits vor der nächsten Stadtverordnetenversammlung endet ist, die Einwendung bereits in der aktuellen Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

Stadtverodnetensitzung vom 27. März 2007

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Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt / Main: Änderung des ausgelegten Planes Hier: A) Stellungnahme im Rahmen der ergänzenden Beteiligung von Behörden nach § 73 Abs. 8 Satz 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) B) Einwendungen im Rahmen der ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 73 Abs. 8 Satz 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)

Beschluss:

A) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die geänderten Unterlagen zum Antrag auf Planfeststellung für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zur Kenntnis.

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die fristgerecht vorgelegte Stellungnahme im Rahmen der ergänzenden Beteiligung von Behörden zum Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau stimmt einer Aufforstung der neu hinzugekommenen Flächen Gemarkung Dudenhofen, Flur 13, Flurstück 114 zu.

Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Gutachten 9.1 "Auswirkungen landseitiger Verkehr" in der Betrachtung der Prognosefälle 2020 die nördliche Verlängerung der Rodgau-Ring-Straße zwischen L3405 und 3117 nicht berücksichtigt ist, obwohl dies in dem Gutachten 9.1 vom 21.07.2004 für den Prognosehorizont 2015 der Fall war. Auch die neu vorgelegten Verkehrszahlen der überörtlichen Straßenverbindungen wie Bundesautobahn A3 und Landesstraßen gehen zum Teil von bis zu 25 % geringerer Verkehrsbelastung im Bestand 2005 aus als noch 2000. Diese Zahlen sind auch abweichend von den der Stadt Rodgau vorliegenden Verkehrsdaten für 2005.

B) Die Stadtverordnetenversammlung erhebt fristgerecht Einwendungen im Rahmen der ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Änderungen des ausgelegten Planes. Durch die nun vorgelegten geänderten Planunterlagen ergeben sich für das Prognosejahr 2020 weitere Steigerungen der Kapazitäten des Flughafens Frankfurt Main. Mit den nun prognostizierten Flugbewegungen von 701.000 im Jahr 2020 wird in den 15 Jahren Prognosefallbetrachtung eine Steigerung von bis zu 206.517 Flugbewegungen im Jahr 2020 gerechnet. Dies bedeutet eine deutliche Erhöhung der bisher prognostizierten Steigerungen von 198.000 Flugbewegungen für das Jahr 2015. Diese Erhöhung wird umso deutlicher, wenn man den Prognosenullfall betrachtet, wonach im Jahr 2020 mit 520.000 Flugbewegungen gerechnet wird, d. h. einer Steigerung von 2005 bis 2020 von bis zu 25.529 Bewegungen im Jahr 2020. Mit dem Ausbau sind daher erhebliche Immissionsmehrbelastungen auch für die Stadt Rodgau nicht auszuschließen. Vor diesem Hintergrund der Kapazitätserweiterung und der sich durch die Inbetriebnahme der neuen Landebahn ergebenden Veränderungen hinsichtlich der Ab- und Anflugrouten, die wiederum nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sind, fordert die Stadt Rodgau eine Garantie, dass in dem verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses zu regeln ist, welche Rechte der Stadt Rodgau zustehen, wenn die Vorgaben der planrechtlichen Genehmigung nicht eingehalten werden.

Die mit Schreiben vom 24.02.2005 und 20.04.2005 vorgebrachten Einwendungen werden aufrecht erhalten.

Abstimmung: 44-0-0

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