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Am 4. Juni 2008 wurden an der Blumenau zwischen Dudenhofen und Seligenstadt so genannte Pflegemaßnahmen der Straßenränder durchgeführt, die vom Naturschutzbund Rodgau als deutlich übertrieben kritisierte wurden.


FRAGEN:

Wer hat diese Maßnahmen angeordnet und mit welchen Vorgaben?

Nach welchen Kriterien werden die Zeitpunkte für solche Pflegemaßnahmen ausgewählt?

Wer hat die Maßnahmen durchgeführt?

Welche Kosten sind dadurch entstanden?


ANTWORT.

1) Die Pflege und Unterhaltung von Straßenbegleitgrün ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung, bei dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die jährlich unterschiedlichen Wetterverhältnisse und damit Wuchsbedingungen, die Belange von Natur- und Artenschutz, die Brut- und Setzzeiten, die Standort- und Wuchsbedingungen seltener Arten und Pflanzen, aber auch die Verkehrtssicherheit und Sauberkeit im gesamten Stadtgebiet mit berücksichtigen. Für die Unterhaltung der öffentlichen Straßen des Stadtgebietes und des Straßenbegleitgrüns außerhalb der Bebauung ist die Tiefbauabteilung, für die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Pflege des Begleitgrünes im bebauten Bereich sind die Stadtwerke, Betriebszweig Bauhof, zuständig. Für Teilbereiche neben dem Bankett in einer Mulde haben private Anlieger die Mäharbeit an einem Dritten in Auftrag gegeben und selbst vergütet.

2) siehe Antwort zu 1.

3) Die Mäharbeiten auf den Banketten sind im Auftrag der Stadt durch einen beauftragten Dritten durchgeführt worden.

4) Die Kosten der von der Fachabteilung beauftragten Mäharbeiten betrugen 80,00 €

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