user_mobilelogo

Die Rodgauer Baustoffwerke im Wald bei Dudenhofen beantragen eine Änderung des Rahmenbetriebsplans. Im wesentlichen wird beantragt, eine Mindestfördermenge von 25.000 Tonnen Kies je Monat unabhängig vom Grundwasserstand, sowie eine Laufzeitverlängerung um zehn Jahre bis 2064 und auch eine Änderung der Ersatzaufforstungsflächen zu genehmigen.

Die Rodgauer Grünen sehen diese Erweiterungen kritisch und weisen daher darauf hin, dass jeder betroffene Bürger und jede betroffene Bürgerin bis zum 29.7. eine Einwendung gegen den Plan erheben kann. (Download einer Mustervorlage)

die Unterlagen zur beantragten Änderung waren Online einzusehen beim Regierungspräsidium

Die Stadt Rodgau und auch der Landkreis Offenbach haben bereits eine Stellungnahme abgegeben.

Die Stellungnahme des Kreises ist deutlich kritisch hinsichtlich widersprüchlicher Aussagen von UVP-Bericht und hydrogeologischem Gutachten.

Die Stellungnahme der Stadt Rodgau weist auf die größere Wichtigkeit des Grundwassers hin und fordert den naturschutzrechtlichen Ausglaich in der Rodgauer Gemarkung.

Mit der Beeinflussung des Grundwasserspiegels ist aus unserer Sicht eine Betroffenheit jedes einzelnen gegeben.

 

Beispiel für eine Einwendung:

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Ihr Name
Firmenname
Postanschrift
PLZ Ort
Datum

 

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Umwelt Wiesbaden,

Dezernat 44 – Bergaufsicht -,

Lessingstr. 16-18

65189 Wiesbaden

 

Einwendung im Planfeststellungsverfahren zur Zulassung der Änderung des Rahmenbetriebsplans 2013 des Quarzsand- und Kiestagebaus „Dudenhofen“ in Rodgau

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich (als Bürger der Stadt Rodgau) an, dass meine Belange durch das Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung der Änderung des Rahmenbetriebsplanes der Rodgauer Baustoffwerke GmbH & Co. KG auf der Gemarkung der Stadtteile Dudenhofen und Nieder-Roden der Stadt Rodgau berührt sind. Daher erhebe ich Einwendung gegen die geplante Änderung des Rahmenbetriebsplans der Rodgauer Baustoffwerke GmbH & Co. KG.

Die Gründe sind:

  • Die beantragte Verlängerung der Betriebsdauer entspricht bezüglich Störungen des Ökosystems durch Kies-Abbau, aber auch durch zusätzliche Umweltveränderungen und absehbare Klimaveränderungen mit Trockenjahren keinem Zeitraum, für den eine Beurteilung der Folgen des Abbaus möglich ist. Ohne die Möglichkeit einer Reaktion auf veränderte Umweltfaktoren (etwa durch kurzfristige Einstellung der Abbau-Aktivitäten), die auch temporärer Art sein können, ist eine zugesicherte feste Betriebsdauer über die nächsten 20 Jahre abzulehnen. Einer Verlängerung der Genehmigung stimme ich daher nicht zu.

  • Eine Neugenehmigung sollte Bedingungen definieren, die besonders gravierende Veränderungen der ökologischen, hydrogeologischen oder klimatischen Umstände zum Anlass nehmen, eine Neubewertung oder auch die Rücknahme der Abbaugenehmigung auszulösen. Da die vorliegende Genehmigung dies nicht enthält, stimme ich dieser nicht zu.

  • Die Entnahmemenge von (mindestens) 25.000t je Monat, die sich mit Blick auf die genehmigte gesamte Jahresmenge von 750.000t faktisch als ca. 60.000t pro Monat darstellt, soll gemäß Antrag unabhängig vom Grundwasserstand erfolgen, weil der Einfluss der Entnahme auf den Grundwasserspiegel als nicht maßgeblich (weil sehr gering) und bisher nicht als effektiv messbar erklärt wird. Die Entnahme von 60.000t Kies pro Monat wirkt sich jedoch genauso aus, wie eine Grundwasserentnahme. Damit konkurriert der Kiesabbau mit der Grundwasserentnahme zum Zweck der Trinkwassergewinnung und erhält dadurch einen Vorrang dieser gegenüber. Dies stellt eine eklatante Ungleichbehandlung gegenüber Trinkwasser-Zweckverbänden und ihrer Erfüllung einer öffentlichen, lebenswichtigen Aufgabe dar. Für Zweckverbände bestehen gleichzeitig Regelungen für Entnahmestopps und Brunnenschließungen. Unabhängig davon, ob sich die Kies- und Sandentnahme stark oder schwach auf den Grundwasserstand auswirkt, muss bei Unterschreiten eines kritischen Grundwasserspiegels ein Abbau-Stopp möglich sein. Eine Ausnahme von dieser, bei Änderung der Klimaverhältnisse nicht unrealistischen Annahme, ist den Baustoffwerken an dieser Stelle nicht einzuräumen. Ich lehne den Rahmenbetriebsplan der Betreiberin ab, weil ein Vorrang der Baustoffwerke GmbH gegenüber der Trinkwassergewinnung prinzipiell abzulehnen ist.

Mit den vorgenannten Argumenten, insbesondere dem Vorrang gegenüber Grundwasserentnahme für die Trinkwassergewinnung, ist meine Betroffenheit als Bürger dargestellt und meine Einwendung im Planfeststellungsverfahren hinreichend begründet. Ich lehne den vorgelegten Rahmenbetriebsplan der Rodgauer Baustoffwerke GmbH &Co. KG umfänglich ab.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Name

Position

 -----------------

Weitere mögliche Einwendungsgrnde

  • - Durch die beantragte Änderung des Rahmenbetriebsplans sind temporäre und bleibende Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten.
  • - Durch die beantragte Mindestentnahmemenge von 25.000 t/Monat - unabhängig vom Grundwasserstand - sind Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung der umliegenden Wasserversorger insbesondere angesichts des Klimawandels in Hitzeperioden zu befürchten.
  • - Es kommt zwar zu keinen Veränderungen bzgl. der genehmigten Entnahmemenge von 750.000 t/a, jedoch sind zusätzliche temporäre und bleibende Auswirkungen auf die Umwelt durch die beantragte Verlängerung der Betriebsdauer zu erwarten.
  • - Bislang sind andernorts geplante Rekultivierungsmaßnahmen (z.B. Langen) nicht gelungen. Deshalb ist der zugrundeliegende Zeitplan mit den vorgesehenen Abbauabschnitten, Verfüllungen und Rekultivierungen einzuhalten. Gemäß dem Plan aus dem Jahr 2013 beginnt die Verfüllung im Jahr 2023, erste abgeschlossene Rekultivierungsabschnitte erfolgen ab 2026. Das Ende des Abbauabschnitts soll wie vorgesehen eingehalten werden und endet somit 2042.
  • Frühere Kultivierungsmaßnahmen im Abbaugebiet sind nicht gelungen, so ist z.B. eine Seefläche für Wasservögel inzwischen nicht mehr mit Wasser bedeckt, ebenso eine Kultivierungsfläche für den Moorfrosch, deren Wasserfläche  einige Jahre mit Pumpwasser gehalten werden konnte, inzwischen aber auch versiegt und danmit eine Trockenfläche ist-
  • - einer Verlängerung der Laufzeit des Rahmenbetriebsplans um zehn Jahre stimme ich nicht zu
  • - sollten sich durch den Klimawandel künftig neue, gravierende Auswirkungen ergeben, ist die Abbaugenehmigung neu zu bewerten und möglicherweise einzustellen.

 

  • - Anfangs- oder Abschluss-Formel: Aus (folgenden) genannten Gründen erhebe ich Einspruch gegen die geplante Änderung des Rahmenbetriebsplans der Baustoffwerke GmbH&Co KG Rodgau.

Die bisherigen Punkte/Textbausteine dienen lediglich als Vorlage und können selbstverständlich ergänzt und ausgearbeitet werden.

Download der Textvorlage: https://home.gruene-rodgau.de/index.php/download/send/6-2022/14-docx-einwendung-planfeststellungsverfahren-kiesabbbau

Wir benutzen Cookies
Dieser Cookie Hinweis muss erfolgen, da wir von unserer Seite auch auf Facebook verlinken und facebook ja bekanntermaßen ein eifriger Datensammler ist. Unsere Grüne Seite kann auch ohne Cookies genutzt werden.

Joomla!-Debug-Konsole

Sitzung

Profil zum Laufzeitverhalten

Speichernutzung

Datenbankabfragen