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Bereits in den 80ziger Jahren wurde bekannt, dass im Gebiet und der Gemarkung um die Firma Mewa* in Rodgau/Jügesheim die Grundwasser-Grenzwerte für halogenierte Kohlenwasserstoffe (HKW) beträchtlich überschritten wurden. (Im März 1989 kritisieren die Grünen in Rodgau öffentlich u.a. die 16-fache höheren Grenzwerte für HKW im Grundwasser.)

Ein Jahre dauernder Kampf begann, bis - fast 10 Jahre später - eine rechtskräftig angeordnete Grundwassersanierung erfolgte:  Im Umweltbericht 1999 erläutert das Umweltamt der Stadt Rodgau, dass "ein erstelltes Sanierungskonzept von 1996 vorsieht, dass in einem Zeitraum von 10 Jahren pro Jahr 9000 cbm Grundwasser entnommen und auf Kosten der Firma Mewa gereinigt werden sollen".

Das Rodgauer Umweltamt kritisiert nun auch das Ingenierbüro, welches ein Gutachten zur geforderten "Fahnensanierung" erstellt hatte, indem kein Handlungsbedarf zur Grundwasserbeslastung für die genannten Gebiete bestünde. Diese Gefährdungsabschätzung sei fehlerhaft gewesen. 

Das Regierungspräsidium Darmstadt (RP), Abteilung staatliches Umweltamt Hanau, begründete am 24. November 1998 die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in der abströmenden Grundwasserfahne wie folgt:

 "Die Schadstoffe (LHKW**) haben sich im abstromigen Grundwasser bereits über mehr als 1000 m ausgebreitet. Es ist eine Gefährdung der Trinkwasserversorungsbrunnen des Zweckverbandes Stadt und Kreis Offenbach zu besorgen. Das Trinkwasserschutzgebiet Zone IIIA des Wasserwerkes Lange Schneise sowie private Trinkwasserbrunnen sind bereits betroffen. Messungen des zuständigen Kreisgesundheitsamtes haben im Brunnen der Familie Roßkopf, Ostweiler in Rodgau bei einer Messung am 30.07.1998 eine LHKW-Belastung mit 1.127 µg/L ergeben. Diese stellt eine enorme Überschreitung des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung von 10 µg/l dar. Die Belastung des abstromigen Grundwasserschadens ist hauptsächlich durch Tetrachlorethen bedingt." 

Der Magistrat der Stadt Rodgau informiert in einer Mitteilung am 3. August 1999 den Ausschuss für Land- Forstwirtschaft und Umwelt darüber, dass die "Genehmigung zur Errichtung zweier weiterer Grundwassermeßstellen bezüglich CKW-verunreinigtem Trinkwasserbrunnen am Ostweiler" notwendig sei.

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Von Seiten des RP Darmstadt wird die Genehmigung zur "Errichtung von zwei Grundwassermeßstellen auf den öffentlichen Wegen der Stadt Rodgau (Flur 22, Flurstück 20/1 und 61) erteilt. Das Regierungspräsidium bestimmt weiterhin, dass "die Grundwasserproben auf leichtflüchtige Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) zu untersuchen; die Konzentrationen der Einzelparameter Trichlorethen, Tetrachloretehn, 1.1.1-Trichlorethan, Tetrachlormethan, cis-1,2-Dichloretaen, Dichlormethan und Trichlormethan dabei zu bestimmen (sind)."

Als Sanierungszielwert für die leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffe (LHKW) wird festgelegt:
- Summe der LHKW: 10µg/L
- Vinylchlorid: 3µg/L.

Diese Grundwasserverunreinigung beschäftigt Rodgau noch heute. Der Umweltbericht der Stadt Rodgau berichtet im Jahr Jahr 2004 von Schadensituationen an mehr als zehn bekannten CKW-Altstandorten, die kontinuierlich beim staatlichen Umweltamt Hanau (StUH) abgefragt werden.

Die Sanierung des Grundwassers erfolgt an einzelnen CKW-Altstandorten hydraulisch über Aktivkohlefilter oder über Strippanlagen. Drei so genannte Stripp-Anlagen stehen im Grundwassereinzugsgebiet und filtern - voraussichtlich bis zum Jahr 2012 - die Schadstoffe aus den Grundwasserfahnen. Im Bild zu sehen ist eine der drei Stipp-Anlagen im Jügesheimer Wald. 

Einen weiteren Altlasten-Fall hat die Firma Mewan Österreich hinterlassen: Altstandort im Stadtgebiet von Wien

* Mewa ist eine Unternehmensgruppe im Dienstleistungsbereich Textil-Service (Textilleasing) mit 43 Standorten in Deutschland und anderen Ländern Europas. Der Verwaltungssitz ist in Wiesbaden.

**LHKW = Leicht flüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe

 

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