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Verlauf und bisheriges Geschehen
 
Am 4. Dezember 2006 wurde dem Parlament vom Magistrat eine Beschlußvorlage vorgelegt, mit der Teile der oberen Sände aus dem dort vorgesehenen "Kleingarten-Entwicklungsgelände" heraus genommen werden sollte. Begründung: "ökologisch wertvolle Bestände". Dem hat das Stadtparlament im Dez. 2006 auch zugestimmt, nicht ahnend, worum es bei der "Entwidmung" eigentlich geht. Denn dieser Beschluss diente gleichzeitig dazu, den Verkauf von Teilen des Grundstücks, das bisher als Kleingartengelände ausgewiesen war, an die Maingau Energie GmbH zu ermöglichen. Das Stadtparlament war über die Absicht eines Verkaufs nach der Umwidmung, nicht informiert worden.

Erst bei der zweiten Beschlussvorlage Anfang Juli 2007, mit der auch die "Restfläche" entwidmet werden sollte, wurde deutlich, dass Maingau die Fläche erwerben wollte, um einen Erdgasröhrenspeicher (auch Optimierungsleitung genannt) zu realisieren. Mit der zweiten Vorlage sollte der "Bau eines Erdgasröhrenspeichers auch in einem größeren Umfang als bisher geplant" ermöglicht werden. Der Beschlussvorlage war außerdem ein Schreiben von Maingau an die 1. Stadträtin Frau Hildegard Ripper beigefügt, aus dem hervorging, dass Maingau bereits am 13. Dezember ein Schreiben der Stadt Rodgau erhalten hat, das besagt, dass die StVV dem Verkauf der Grundstücke zugestimmt habe.

Am 22. August 2007 haben Bündnis 90/ Die Grünen eine Anfrage an den Magistrat gestellt, bezüglich inzwischen bereits begonnenen Bauarbeiten der Maingau Energie GmbH.
 
In der Sitzung des Ausschusses Landwirtschaft, Forsten, Umwelt (LFU) am 20. November 2007 haben die Stadtverordneten eine Mitteilung aus dem Magistrat der Stadt Rodgau und zwei weitere Schreiben vom Regierungspräsidium (RP) erhalten. In der Magistratsmitteilung wurde angekündigt, dass nach Einschätzung des RP als erster Schritt eine "Umweltverträglichkeits-Vorprüfung" erfolge und dass sich die Maingau Energie GmbH bereit erklärt habe, ein "Sicherheits- und Risikogutachten" erstellen zu lassen, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sei. Aus den Ausführungen des RP lässt sich entnehmen, dass nach Baurecht kein Baugenehmigung erforderlich sei. Auch nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch) seien seit dem Jahr 2006 Erdgasröhrenspeicher explizit ausgenommen. Ein Überwachungsbedarf ergebe sich nach der "Mengenschwelle", die aber vermutlich unterschritten werde.
 
In einem Schreiben vom 7. Februar 2007 teilt das Regierungspräsidium der Maingau Energie GmbH mit, dass für die sieben parallel angeordnete Röhren mit einer Länge von jeweils 216 Metern, einem Durchmesser von 1,4 Metern und einer Kapazität von 2.200 Kubikmeter keine "Umweltverträglichkeitsprüfung" erforderlich sei. 

Am 12. März 2008 fand eine erste öffenltiche Bürgerinformation von Seiten der Stadt im Bürgerhaus Dudenhofen statt, an der auch die inzwischen entstandene Bürgerinitiative beteiligt wurde.

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Erstes Informationstreffen: Trotz Regen reges Interesse

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