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Die Bundesversammlung (Bundesdelegiertenkonferenz, BDK) bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entspricht dem Parteitag der anderen Parteien. Parteitag ist nach Parteiengesetz die offizielle Bezeichnung des obersten Organs des jeweiligen Gebietsverbands. Sie findet laut Satzung mindestens einmal im Jahr statt.

Aufgaben

Die Bundesversammlung entscheidet über Programm, Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien.
Die Bundesversammlung wählt den Bundesvorstand, die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts und die BundesrechnungsprüferInnen.

Zusammensetzung

Von den 840 Delegierten der Bundesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kommen ca. 655 Delegierte aus westdeutschen Bundesländern und dem ehemaligen Westberlin, 185 Delegiertenplätze sind den ostdeutschen Landesverbänden incl. Ostberlin vorbehalten. Jedem Kreisverband steht im Verhältnis zu seiner Größe eine entsprechende Anzahl von Delegierten zu, mindestens jedoch einE DelegierteR. Die Wahl der Delegierten erfolgt auf den Mitgliederversammlungen der Kreisverbände. Bei der Wahl der Delegierten sind die Kreisverbände per Satzung aufgefordert, einen Frauenanteil von mindestens 50% zu gewährleisten.

Beschlüsse

Alle Beschlüsse von Bundesversammlungen (BDKen) seit 2002 finden Sie in unserem Beschluss-Archiv .
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