user_mobilelogo

Anfragen

Hier finden Sie Anfragen von Bündnis 90 / Die Grünen in Rodgau an die Stadtverwaltung zu verschiedenen Rodgauer Themen.

Am 27.9.2022 stellte die Fraktion Bündnis´90/ Die Grünen folgende Anfrage an die Stadt:

Wir bitten die Stadtwerke Rodgau um die Beantwortung folgender Fragen zu den
Fahrradboxen:
1. Wie hoch ist die Auslastung der Fahrradboxen an den jeweiligen Standorten?
2. Wie viele Fahrradboxen werden täglich gebucht?
3. Wie lange werden die Boxen durchschnittlich genutzt?
4. Wie hoch sind die Gebühren für die Fahrradboxen?
5. Gibt es Informationen für die Bürger zu den Nutzungskonditionen an den S-Bahn-
Stationen?

Änderungsantrag der Kooperation zu DS-1267/2022

Aktualisierung
a) Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stadt Rodgau für das Haushaltsjahr 2023 (einschließlich des Stellenplans und weiterer Anlagen) und
b) Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2023 und Folgejahre der Stadt Rodgau nach § 101 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Hier: Klimaschutz durch innerstädtische Stadtbegrünung/ Fortführung Baumpflanzungen in Rodgau

Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen Datum 19.01.2023 Handzeichen:
Kooperation Beratungsfolge Geplante Sitzungstermine Ö / N Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr (Vorberatung) 24.01.2023 Ö Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (Vorberatung) 31.01.2023 Ö Stadtverordnetenversammlung (Entscheidung) 06.02.2023

Antrag: Das erfolgreiche Projekt innerstädtischer Baumpflanzungen zur Verbesserung des Stadtklimas wird fortgesetzt. Für die Neupflanzung von Bäumen im Stadtgebiet wird daher für das Haushaltsjahr 2023 auf der Haushaltsstelle 551000023 ein Budget von 200.000 € festgelegt.

Begründung: Erfolgt mündlich.
Anlage/n Keine

Fragen:

1) Welche Flächen welcher Größe aus städtischem Besitz sind zu landwirtschaftlicher Nutzung verpachtet und wie lange laufen die jeweiligen Pachtverträge ?

2) Enthalten die Pachtverträge Vereinbarungen zur Art der Nutzung, z.B. ökologische Vorgaben ? Wenn ja, welche ?

Antwort:

1) Die im Eigentum der Stadt stehenden landwirtschaftlichen Grundstücke im Außenbereich sind in der Regel an ortsansässige Landwirte verpachtet. Die Laufzeit der Verträge ist nicht befristet. Ackerland und Grünlandflächen sind an 36 verschiedene Vertragspartner verpachtet. Es handelt sich um 162 Flurstücke in der Größenordnung zwischen 254 m² und 34.397m². Die verpachtete rechnerische Gesamtfläche beträgt 651.695m².

2) Die abgeschlossenen Verträge sind Landpachtverträge nach § 585 ff BGB. Festgeschrieben ist die Art der Nutzung (z.B. darf dann bei verpachtetem Grünland nicht zu Ackerland umgenutzt werden) - die Höhe des zu zahlenden Pachtzinses richtet sich auch nach der vereinbarten Nutzung. Die Verträge enthalten keine besonderen okölogischen Vorgaben für die Bewirtschaftung. Dies trifft natürlich nicht für Pflegevereinbarungen z.B. im Rahmen von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu. Hier werden die Auflagen / Pflegepläne der Unteren Naturschutzbehörde in die Vereinbarung übernommen.

 

 

 

Anfrage an den Magistrat:

Fragen:

1) Welche Flächen welcher Größe aus städtischem Besitz sind zu landwirtschaftlicher Nutzung verpachtet und wie lange laufen die jeweiligen Pachtverträge ?

2) Enthalten die Pachtverträge Vereinbarungen zur Art der Nutzung, z.B. ökologische Vorgaben ? Wenn ja, welche ?

Antwort:

1) Die im Eigentum der Stadt stehenden landwirtschaftlichen Grundstücke im Außenbereich sind in der Regel an ortsansässige Landwirte verpachtet. Die Laufzeit der Verträge ist nicht befristet. Ackerland und Grünlandflächen sind an 36 verschiedene Vertragspartner verpachtet. Es handelt sich um 162 Flurstücke in der Größenordnung zwischen 254 m² und 34.397m². Die verpachtete rechnerische Gesamtfläche beträgt 651.695m².

2) Die abgeschlossenen Verträge sind Landpachtverträge nach § 585 ff BGB. Festgeschrieben ist die Art der Nutzung (z.B. darf dann bei verpachtetem Grünland nicht zu Ackerland umgenutzt werden) - die Höhe des zu zahlenden Pachtzinses richtet sich auch nach der vereinbarten Nutzung. Die Verträge enthalten keine besonderen okölogischen Vorgaben für die Bewirtschaftung. Dies trifft natürlich nicht für Pflegevereinbarungen z.B. im Rahmen von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu. Hier werden die Auflagen / Pflegepläne der Unteren Naturschutzbehörde in die Vereinbarung übernommen.

 

 

 

Anfrage an den Magistrat

mit der Bitte um schriftliche Beantwortung

Betr.: Wasserverluste im Rodgauer Versorgungsnetz

FRAGEN:

  1. Wie groß sind die Wasserverluste im Rodgauer Versorgungsnetz durch Leckagen oder andere Ursachen in den letzten Jahren gewesen?
  2. Gab es Einzelereignisse mit besonders großen Verlusten? Wenn ja, wann, wo, in welchem Umfang und wodurch verursacht?
  3. Welche Maßnahmen werden ergriffen um solche Wasserverluste zu minimieren?

Antwort:

zu 1) In dem von den Stadtwerken Rodgau betriebenen Leitungsnetz hatten wir in den letzten 5 Jahren einen durchschnittlichen Wasserverlust von 64.600 m³ (4,34 %).

zu 2) Einzelergebnisse mit besonders hohen Verlusten hatten wir in den letzten Jahren nicht. Größter Anteil an den Wasserverlusten ist die jährlich 2 x stattfindende Rohrnetzspülung.

zu 3) Hauptmaßnahme zur Minimierung der Wasserverluste ist der seit einigen Jahren intensiv betriebene Austausch von"alten" Hausanschlüssen und Versorgungsleitungen. In den letzten 6 Jahren wurden ca. 15.200 m Hauptleitungen (Netzlänge 120 km) erneuert. Bisher alles Leitungen mit einem Herstellungsdatum von ca. 1935 bis 1940.

 

 

Wir benutzen Cookies
Dieser Cookie Hinweis muss erfolgen, da wir von unserer Seite auch auf Facebook verlinken und facebook ja bekanntermaßen ein eifriger Datensammler ist. Unsere Grüne Seite kann auch ohne Cookies genutzt werden.

Joomla!-Debug-Konsole

Sitzung

Profil zum Laufzeitverhalten

Speichernutzung

Datenbankabfragen